⇑ / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Chelisa Adam

Frau Kathrin Baumgart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 101
Floor: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Angelika Breu
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 106
Floor: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Im Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sozialhilfeantrag - Bankauskunft
Sozialhilfeantrag - Erklärung über Vermögen
Sozialhilfeantrag - Ärztlicher Fragebogen
Sozialhilfeantrag - Vollmacht Pflegekasse
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.