⇑ / Aufenthaltserlaubnis: wegen Au-Pair-Beschäftigung(für Nicht-EU-Bürger)
Zuständige Mitarbeiter
Herr Frank Hüttenberger

Frau Sanela Islamovic

Herr Vitalij Malcev
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 018
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Melanie Marczak

Frau Sabine Vogler
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 018
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Nicole Wörns
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 05
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis für eine Au-Pair-Beschäftigung gilt für:
- die Mitarbeit im Haushalt der Gastfamilie und
- die Kinderbetreuung
Voraussetzungen:
Für Au-Pair-Beschäftigte:
- Sie sind zwischen 18 und unter 25 Jahre alt
- Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Sie besitzen
- ein gültiges nationales Visum für Au-Pair-Beschäftigte
- einen abgeschlossenen Au-Pair-Vertrag (mindestens 6 Monate, maximal 1 Jahr) und
- eine Krankenversicherung.
- angemeldeter Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie
Für Gastfamilien:
- die Gastfamilie spricht deutsch als Muttersprache.
- die Agentur für Arbeit hat der Beschäftigung zugestimmt
Weitergehende Auskünfte erteilt die Ausländerbehörde!
Rechtsgrundlage
§ 18 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz