⇑ / Sorgebescheinigung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nadine Bieck

Frau Wibke Hahn

Frau Xandra Held

Frau Anke Wolfenstätter

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Mit einer Sorgebescheinigung kann der/die nichtverheiratete Sorgeberechtigte nachweisen, dass er/sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung das alleinige elterliche Sorgerecht für das Kind hat.
Wenn das Kind außerhalb dieses Bereiches geboren wurde, fragt das örtliche Jugendamt beim Geburtsjugendamt an, ob dort eine Sorgeerklärung registriert wurde. Liegt keine Registrierung vor, stellt das örtliche Jugendamt die Negativbescheinigung aus.
- Kreisverwaltung (Jugendamt)
- Stadtverwaltung mit Jugendamt
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben ist