Integration und FLÜCHTLINGSHILFE

    Zum Thema Integration gibt es auf unserer Homepage diverse Einstiegspunkte. Auf dieser Seite haben wir verschiedene Links zum Thema zusammengestellt.

    Für einen überwiegend ländlich geprägten Kreis wie den Donnersbergkreis, mit derzeit rund 75.000 Einwohnern und fünf Verbandsgemeinden, bedeutet die Integration von Neuzugewanderten eine besondere Herausforderung. Neben der anfänglichen Aufnahme und Unterbringung der Neuankömmlinge gilt es durch sinnvolle und gut aufeinander abgestimmte Angebote eine nachhaltige Integration zu gewährleisten. Einige Success Stories aus der Vergangenheit finden Sie auf der Unterseite Angekommen im Donnersbergkreis - Beispiele gelungener Integration

    Gremien, Beauftragte, Helferkreise und weitere Einstiegspunkte


    Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf


    INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE


    Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.


    INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN


    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

    / Partnerschaft und Familie / Adoption und Pflegekinder / Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Silvia Rosenbaum

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 127
    Stockwerk: 1. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Sie wollen Ihr Kind zur Adoption freigeben, das Kind stimmt dem auch zu, aber die erforderliche Einwilligung des anderen Elternteils fehlt? Dann kann das Familiengericht diese fehlende Einwilligung in bestimmten Ausnahmefällen ersetzen.

    Die Ersetzung der Einwilligung soll verhindern, dass für das betroffene Kind erhebliche negative Auswirkungen entstehen, wenn es nicht adoptiert werden kann. Leichte Nachteile rechtfertigen keine Ersetzung einer Einwilligung in eine Adoption.

    Zeigt sich ein Elternteil dem Kind gegenüber gleichgültig, muss ihn das Jugendamt darüber informieren, dass eine Ersetzung der Einwilligung möglich ist. Es muss den Elternteil darauf hinweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach der Belehrung ersetzen darf.

    Diese Belehrung ist nicht erforderlich, wenn der Aufenthalt des anderen Elternteils nicht bekannt ist und trotz Bemühungen des Jugendamtes in 3 Monaten nicht festgestellt werden kann.

    Diese Beratung erfolgt nicht, wenn

    • das Kind bereits länger in der Familie, die es adoptieren will, in Pflege ist und
    • bei einer Aufnahme in den Haushalt des Elternteils schwere Schäden für das Kind zu erwarten wären.

    In den Fällen, in denen Sie zum Beispiel als Mutter die alleinige elterliche Sorge ausüben, muss das Jugendamt den Vater über seine rechtlichen Möglichkeiten beraten. Gemeint ist hier beispielsweise ein Hinweis auf die Möglichkeit der Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge für das Kind durch den Vater.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Für den Donnersbergkreis werden die Aufgaben von der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle in 67657 Kaiserslautern, Lauterstraße 2, wahrgenommen.

    Ansprechpartnerin ist dort Frau Neckerauer, Tel: 0631/365-4865, Fax. 0631/365-4869, Email:

    Sprechstunden in Kreisverwaltung Donnersbergkreis: jeden 2. Donnerstag im Monat um 14.00 Uhr, es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Anmeldung

     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Rechtsgrundlage

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