Integrations- und Sprachkursangebote / Ausbildung und Beruf
INFORMATIONEN ZUM THEMA EINBÜRGERUNG IN LEICHTER SPRACHE
Den dazugehörigen Flyer zum Thema Einbürgerung - in leichter Sprache - können Sie hier abrufen.
INFORMATIONEN FÜR Kinder und Jugendlich sowie für ELTERN MIT SCHULKINDERN UND KINDERGARTENKINDERN
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Werbeanlagen - Bauantrag
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
- Bauantrag, 1 fach
- Baubeschreibung, 2 fach
- Flächenberechnung, 2fach
- amtlicher Lageplan, 2fach
- Bauzeichnungen (Ansichten), 2fach
- gfs. Standsicherheitsnachweis auf Anforderung, 2fach
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)