Schulen & Bildung

    Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.

    Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.

    In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.

    Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.

    Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.

    Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.

    Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.



    / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Belehrung für die Beschäftigung im Lebensmittelbereich nach dem IfSG

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Annett Baumgart

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    Besucheradresse

    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 5
    Morschheimer Straße 9
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden

    Funktion

    Hygienefachkraft

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    Frau Judith Krämer

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 5
    Morschheimer Straße 9
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    Postadresse

    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Ramona Steingaß

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 2
    Morschheimer Straße 9
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    Gesundheitsamt

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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Belehrung / Bescheinigung für den Lebensmittelbereich 

    Laut § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen alle Personen, die erstmalig (!) eine Tätigkeit mit Lebensmittelkontakt, z. B. in Gastronomie, Lebensmittelproduktion oder sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Schule, Kindertagesstätte) ausüben wollen, eine Erstbelehrung durch das zuständige Gesundheitsamt.

    Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist und bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein darf. Wer schon eine gültige Bescheinigung besitzt, kann diese direkt beim Arbeitgeber vorlegen und wird dort bei Arbeitsbeginn und im Weiteren alle zwei Jahre belehrt. Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet. Es ist keine erneute Erstbelehrung beim Gesundheitsamt notwendig!

    Voraussetzung für die Durchführung einer Belehrung nach § 43 IfSG im Gesundheitsamt Donnersbergkreis ist, dass sich Ihr gemeldeter Wohnsitz oder Ihr Arbeitsplatz (die Betriebsstätte/Einsatzort Ihres Arbeitgebers), oder Bildungsstätte/Schule im Donnersbergkreis befindet. Liegt Ihr gemeldeter Wohnsitz außerhalb des Donnersbergkreises, benötigen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der hervorgeht, dass Sie im Donnersbergkreis beschäftigt sind oder sein werden. Die Teilnahme ist nur nach Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

    Die Belehrung wird online (ortsunabhängig) oder in Präsenz (nur nach vorheriger Terminvereinbarung) angeboten. Zur Durchführung der online-Belehrung hat die Kreisverwaltung Donnersbergkreis das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt. Einen Termin können Sie hier kostenpflichtig buchen: kib.gotzg.de

    Vom Gesundheitsamt werden nach Bedarf auch Präsenztermine angeboten, vor allem für Personen, die die Voraussetzungen einer gebührenfreien Belehrung erfüllen (z.B. verpflichtende und unentgeltliche Schul- oder Berufspraktika, Freiwilliges Soziales Jahr oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Ausbildung mit Lebensmittelkontakt, freiwillige Hilfeleistung an Krankenanstalten). Präsenztermine können telefonisch im Gesundheitsamt erfragt werden: 06352/710-500. 

    Dauer der Veranstaltung ca. 60 Minuten, aus organisatorischen Gründen ist ein Erscheinen 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber im Donnersbergkreis gemeldet sind, wenden Sie sich bitte mit entsprechender Bescheinigung per Email an: 

    Die Gebührenbefreiung wird nur einmalig gewährt!

    Für Praktika in Schulen mit Sitz im Donnersbergkreis findet die Belehrung überwiegend im Klassenverband in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt in der jeweiligen Schule statt.


    Achtung Hinweis! 

    Sie wohnen oder arbeiten nicht im Donnersbergkreis?

    Dann müssen wir Sie an das für Sie zuständige Gesundheitsamt verweisen. Nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Einzelfallentscheidung durch das Gesundheitsamt Donnersbergkreis kann eine Belehrung nach § 43 IfSG durchgeführt werden. Diese ist dann, unabhängig ob Onlinebelehrung oder Belehrung in Präsenz immer kostenpflichtig, die Gebühr beträgt derzeit 30,00 €.

    Hinweis zum Verlust einer Bescheinigung nach § 43 IfSG:

    Die Ausstellung eines Duplikates ist gegen eine Gebühr von 21,00 € nur möglich, wenn Sie die dokumentierte Folgebelehrung des Arbeitgebers vorzeigen können. Das Duplikat kann beim Gesundheitsamt beantragt werden und muss dann persönlich unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden.


    Formulare zum Herunterladen:

    Flyer Lebensmittelbelehrung.pdf

    Leitlinie Vereins- und Ortsfeste - KV Donnersbergkreis - Stand April 2024.pdf

    Elternerklärung.pdf

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