Schulen & Bildung

    Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.

    Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.

    In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.

    Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.

    Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.

    Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.

    Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.



    / Migration und Integration / Einwanderung / Aufenthaltserlaubnis verlängern für Opfer einer Straftat

    Leistungsbeschreibung

    Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a StGB (Menschenhandel). Dann soll Ihnen durch die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen Ihre weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern.

    Humanitäre Gründe liegen etwa vor, wenn Sie in Ihrem Herkunftsland keine Existenzgrundlage mehr haben oder aufgrund der Mitwirkung im Strafprozess mit Nachteilen, Aus-grenzung oder Vergeltungsmaßnahmen rechnen müssen.

    Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

    Sie haben weiterhin einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Kindergeld.

    Der Familiennachzug für Ihren Ehegatten und dem minderjährigen Kind (sog. Kernfamilie) ist nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland möglich. Die Familienmitglieder müssen selbst die Voraussetzungen für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen erfüllen,

    Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet. Sie kann nur durch die Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Sie sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn Sie keine einfachen Deutschkenntnisse besitzen.

    Teaser

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Opfer einer Straftat wegen Menschenhandels.

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer Aufenthaltserlaubnis - bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

    Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.

    Haben Sie fristgemäß (vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis) einen Antrag auf Verlängerung gestellt, gilt Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.

    Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen

    Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

    An wen muss ich mich wenden?

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde

    Zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises

    Voraussetzungen

    • Vorliegen eines Antrages auf  Verlängerung
    • Beendigung des Strafverfahrens
    • Humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen müssen die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen (Keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland; keine Abschiebungsanordnung, Kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 oder 4 AufenthG)

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrisches Foto
    • bisherige Aufenthaltserlaubnis

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für zwei Jahre verlängert. In begründeten Einzelfällen ist auch eine längere Geltungsdauer zulässig.

    Bearbeitungsdauer

    Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Verlängerung von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).

    Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt

    Rechtsgrundlage

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 4a AufenthG

    § 4a AufenthG

    § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG

    § 25 Abs. 4a Satz 1, 3 AufenthG

    § 29 Abs. 3 AufenthG

    § 44 AufenthG

    § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) AufenthG

    § 54 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 AufenthG

    § 53 AufenthV

    Anträge / Formulare

    rhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Kurztext

    • Beendigung des Strafverfahrens
    • Humanitäre oder persönliche Gründe oder öffentliche Interessen erfordern die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet
    • Anspruch des Ausländers

    Rechtsfolgen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:

    • Anspruch auf Sozialleistungen
    • Familiennachzug möglich
    • Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet
    • Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Zuständig: Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde

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