Schulen & Bildung

    Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.

    Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.

    In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.

    Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.

    Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.

    Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.

    Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.



    / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Angelika Breu

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 106
    Floor: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Franziska Grzywna

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    Herr Matthias Haag

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    Frau Gudrun Heinemann

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    Leistungsbeschreibung

    Mithilfe dieses Antrags können Sie Hilfe zur Pflege beantragen.

    Wenn Sie durch gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind, haben Sie unter bestimmten Umständen neben den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

    Grund für den Bedarf können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.

    Die Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), welcher von Ihrer Pflegeversicherung beauftragt wird. Nähere Auskünfte zu dem Feststellungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung.

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt Ihre Pflegebedürftigkeit. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. Der Pflegegrad wird mit einem Punktesystem bestimmt. Ihre zuständige Pflegekasse ist dann für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der ungedeckten Restkosten nicht möglich, kommen unter Berücksichtigung der Feststellungen des MDK Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) – wie die Hilfe zur Pflege - in Frage.

    Sollten Sie nicht pflegeversichert sein und somit kein Gutachten des MDK und keine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse erhalten, kann der Sozialhilfeträger das jeweils zuständige Gesundheitsamt (sog. Amtsarzt) mit einer Begutachtung beauftragen.

    Sie erhalten Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Ihr Einkommen und Vermögen (oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners) nicht ausreichen. Unterhaltspflichtige Angehörige werden herangezogen, sofern deren jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000,00 EUR beträgt, siehe auch Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz).

    Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen:

    Ab Pflegegrad 1:

    • Pflegehilfsmittel
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes;
    • Digitale Pflegeanwendungen
    • Ergänzende Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen
    • einen Entlastungsbetrag.

    Ab Pflegegrad 2 - 5:

    • Häusliche Pflege (in Form von Pflegegeld, häuslicher Pflegehilfe, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmitteln, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, anderen Leistungen, digitalen Pflegeanwendungen, ergänzender Unterstützung bei Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen)
    • Teilstationäre Pflege
    • Kurzzeitpflege
    • einen Entlastungsbetrag
    • Stationäre Pflege

    Die Hilfe zur Pflege wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen gewährt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

     
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Weiter muss auch das gesamte Vermögen nachgewiesen werden!

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung haben, die Ihre Selbstständigkeit erschwert (mindestens Pflegegrad 1).
    • Sie (oder Ihre nicht getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin bzw. Ihr nicht getrenntlebender Ehegatte oder Lebenspartner) verfügen über nicht genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Frühere Leistungsbezüge

    Bei Pflegeversicherten:

    • Nachweis Mitgliedsbescheinigung Kranken und Pflegeversicherung
    • Medizinisches Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung
    • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung

    Bei Nicht-Pflegeversicherten:

    • Ärztlicher Bericht

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

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