Schulen & Bildung

    Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.

    Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.

    In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.

    Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.

    Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.

    Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.

    Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.



    / Gesundheit und Vorsorge / Gesundheitsvorsorge / Infektionsschutzberatung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Annett Baumgart

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    Gebäude: Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: GA 5
    Morschheimer Straße 9
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    Hygienefachkraft

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    Frau Susanne Fischer

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    Herr Bastian Hinz

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    Gesundheitsamt

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    Frau Judith Krämer

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    Frau Dr. Cornelia Sowade

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    Frau Miriam Steingaß

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    Herr Stephan Stridde

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    Gesundheitsamt

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    Leistungsbeschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
    Dies ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung und Impfungen an und führen Schulungen durch.

    Meldepflichtige Krankheiten sind bestimmte übertragbare Infektionen, die einer Meldepflicht unterliegen und Erregernachweis, Infektionsverdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen.

    Dies betrifft beispielsweise:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • akute Virushepatitis
    • Keuchhusten
    • Masern
    • Mumps
    • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
    • Tollwut
    • Tyhpus abdominalis
    • Windpocken

    Eine vollständige Liste listet der § 6 der Meldepflichtige Krankheiten des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dazu arbeiten die Gesundheitsämter auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) enge mit den Behörden, den Verantwortlichen im Gesundheitswesen, in den Gemeinschaftseinrichtungen und mit den Betroffenen zusammen.

    z. B. Impfen und Hygiene schützen - Bürgerinformation von Adenoviren bis Windpocken

     

     

     

    Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen

    Empfehlungen für die Wiederzulassung nach Erkrankung - § 34 IfSG

    Infoblatt für Eltern zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes beim Auftreten von Infektionskrankheiten - § 34 IfSG

    Belehrung für die Beschäftigten - § 35 IfSG

     

     

    Informationen für Ärzte

    RKI Merkblätter - RKI Infektionskrankheiten

    Fragebogen - Fragebogen für Ärzte, Hygiene und Medizinprodukte_neu.pdf

    KRINKO BfArM - KRINKO BfArM.pdf

    KRINKO Surveillance § 23 IfSG - KRINKO Surveillance §23.pdf

    KRINKO Erläuterungen zur Surveillance - KRINKO Erläuterungen zur Surveillance.pdf

    KRINKO Prävention postoperativer Infektionen - KRINKO Prävention postoperativer Infektionen.pdf

    KRINKO  Umsetzung § 23  IfSG - KRINKO Umsetzung §23.pdf


    Meldeformulare:

    Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG

    Labormeldungen § 7 IfSG

    Borreliose-Meldebogen RLP

     

     

    Informationen für Beschäftigte beim Umgang mit Lebensmitteln

    siehe- Belehrung und Bescheinigung

     

    Infektionshygiene

    Infektionshygiene u. a. für Arztpraxen, stationäre Krankenhauseinrichtungen, Pflege und Altenheime, Einrichtungen der Schönheitspflege und Gemeinschaftseinrichtungen.

     

    - MRE-Netzwerk

    RKI - Krankenhaushygiene

    RKI - Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen

     

     

     

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Das Gesundheitsamt informiert und berät zudem zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern:

    • zur Verhinderung der Weiterverbreitung
    • zu vorbeugenden Maßnahmen
    • zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
    • zu Reisemedizinischen Fragestellungen und Impfungen

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