Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.
Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.
In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.
Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.
Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.
Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in
Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten
in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie
einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die
Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere
Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I,
Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.
Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Iuliia Altergott
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 05
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Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Herr Frank Hüttenberger

Frau Sanela Islamovic

Herr Vitalij Malcev
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 018
Stockwerk: EG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Melanie Marczak

Frau Mariia Osadcha
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 05
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67292 Kirchheimbolanden

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Frau Sabine Vogler
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 018
Stockwerk: EG
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Frau Nicole Wörns
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Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.
Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
- Sie haben keine Vorstrafen
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
- Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie
Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:
- Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 bis 6, 8 und 9, Satz 2 bis 6, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- §§ 44, 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger)
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".