Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.
Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.
In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.
Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.
Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.
Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in
Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten
in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie
einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die
Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere
Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I,
Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.
Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.
⇑ / Pflegeeltern
Zuständige Mitarbeiter
Frau Melanie Betz
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 120
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Ute Grimm-Hofstadt
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Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Pia Scheerer
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 119
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67292 Kirchheimbolanden

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Frau Agata Schmitt
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Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 119
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Vollzeitpflege (§ 33 Kinder- und Jugendhilfegesetz):
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen. Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
Wer ein Kind in Pflege nehmen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis(§ 44 Kinder- und Jugendhilfegesetz)
(1) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen außerhalb des Elternhauses in seiner Familie regelmäßig betreuen oder ihm Unterkunft gewähren will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen
- im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das Jugendamt,
- als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises,
- als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad,
- bis zur Dauer von acht Wochen,
- im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches betreut oder ihm Unterkunft gewährt.
Einer Erlaubnis bedarf ferner nicht, wer
- ein Kind oder einen Jugendlichen in Adoptionspflege (§ 1744 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) aufnimmt oder
- ein Kind während des Tages betreut, sofern im selben Haushalt nicht mehr als zwei weitere Kinder in Tagespflege oder über Tag und Nacht betreut werden.
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle nicht gewährleistet ist.
(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an. Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiterbestehen. Ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle gefährdet und ist die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen oder zu widerrufen.
(4) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in erlaubnispflichtige Familienpflege aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.
Für eine intensive Beratung wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst Ihres Jugendamtes.
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltungmit Jugendamt
Siehe auch:
Informationen erhalten Sie ebenfalls aus dem Informationssystem des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
Rechtsgrundlage
Kinder- und Jugendhilfegesetz