Schulen & Bildung

    Der Donnersbergkreis zeichnet sich durch eine Vielfalt an schulischen Bildungsangeboten aus. Von der Grundschule bis zum Internat sind nahezu alle Schulformen vertreten. Die differenzierte Förderung der Kinder beginnt bereits im Vorschulalter: Zum breiten Kindergartenangebot - 49 Kitas haben Platz für mehr als 3.028 Kinder - zählen auch Einrichtungen mit ganz besonderem pädagogischen Konzept, wie Waldkindergarten und Bewegungskindergarten. Im Waldkindergarten Elfetrippelsche in Münchweiler beispielsweise halten sich die Kinder bei jedem Wetter in der freien Natur auf. Der Kindergarten in Gundersweiler ist der landesweit erste zertifizierte Bewegungskindergarten: Hier wird Wert auf eine gezielte und differenzierte Bewegungsförderung gelegt.

    Grundschulen gibt es an 25 Orten, als weiterführende Schule steht an den Verbandsgemeindesitzen die Schulform Realschule plus zur Verfügung. Integrierte Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe gibt es in Rockenhausen und Eisenberg, drei Gymnasien bieten leistungsstärkeren Schülern hervorragende Möglichkeiten. Die neue Fachoberschule bei der Realschule plus in Göllheim führt zum Fachabitur in den Sparten Wirtschaft/Verwaltung sowie Gesundheit/Pflege. Der Berufsbildenden Schule sind vier Fachschulen, die Duale Berufsoberschule und ein Wirtschaftsgymnasium angegliedert. Eine Förderschule in Kirchheimbolanden, eine Förderschule in Rockenhausen sowie das Heilpädagogium Schillerhain als Heimschule für verhaltensauffällige Kinder ergänzen das Angebot für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Ein großer Teil der weiterführenden Schulen wird als Ganztagsschule mit einem hochwertigen und vielseitigen Nachmittagsangebot geführt.

    In der Förderung seiner Schüler durch die Teilnahme an Wettbewerben hat in den vergangenen Jahren besonders das Wilhelm-Erb-Gymnasium Winnweiler von sich reden gemacht. Mehrere Schüler haben Stipendien von bundesweiten Wettbewerben erhalten.

    Das Gymnasium Weierhof ist eine staatlich anerkannte Privatschule in freier Trägerschaft. Es gehört zu den besten Schulen in Rheinland-Pfalz bei „Schüler experimentieren", bietet Japanischunterricht an und ist Modellschule für das G8-Abitur. Eine Besonderheit des Weierhofs bildet das Internat, es verfügt über eigene Fachkräfte und Laboreinrichtungen zur Betreuung von Diabetikern.

    Im Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden, das komplett saniert und zum Passivhaus umgebaut wurde, erleben die Jugendlichen am eigenen Schulgebäude praktizierten Klimaschutz.

    Die IGS Eisenberg ist die größte Ganztagsschule in Angebotsform in Trägerschaft des Donnersbergkreises. Mit den beiden Standorten in Eisenberg und den damit verbundenen zwei pädagogischen Einheiten, sowie einem gut durchdachten Kurssystem, besteht die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler individuell auf ihrem Weg zum eigenen Schulabschluss (besondere Berufsreife, Berufsreife, qualifizierter Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife (schulischer Teil), allgemeine Hochschulreife) zu begleiten.

    Auch die Kooperation zwischen den Schulen des Donnersbergkreises und der regionalen Wirtschaft wird groß geschrieben: Acht Schulen haben mittlerweile das Berufswahlsiegel erhalten und konnten damit nachweisen, dass für sie das selbstständige Lernen und die Vorbereitung auf den Beruf zum Stundenplan gehören. Die IGS in Rockenhausen fördert – unterstützt durch die Firma Keiper – den Nachwuchs in Sachen Hochtechnologie. Die Robotik AG hat mehrfach an Schüler-Weltmeisterschaften teilgenommen, beispielsweise 2010 in Singapur.



    / Schülerfahrtkosten

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Georg Kranzdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 024
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Anja Schmeiser

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 024
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    Frau Sonja Schmidt

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 025
    Stockwerk: EG
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung:

    Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule im Gebiet des Schulträgers besuchen, einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, ansonsten länger als 4 Kilometer ist. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.

    Wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, besteht für Schüler/-innen der Sekundarstufe II laut Schulgesetz Rheinland-Pfalz kein Anspruch auf Ausstellung eines Fahrausweises durch die Kreisverwaltung. Der Landkreis Donnersbergkreis ermöglicht jedoch allen Schülerinnen und Schülern der Gymnasien, des beruflichen Gymnasiums, der Integrierten Gesamtschulen, der Fachoberschule sowie der Höheren Berufsfachschulen der Klassenstufen 11 – 13 die Ausstellung eines Schülerfahrausweises zu beantragen. Dabei ist für maximal zwei Schüler-/innen in der Familie ein monatlicher Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen, wenn die in der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenze bei der Schülerbeförderung festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird.

    Kosten:

    Es fallen für die Antragstellung selbst keine Gebühren an. Ein Eigenanteil kann, wie oben aufgeführt, beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule und generell in der Oberstufe erhoben werden.

    Antragsformulare:

    ·Antrag Schülerfahrausweis: Grundschule (Klassenstufen 1 - 4)

    ·Antrag Schülerfahrausweis: Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10) sowie BF I, BF II und BVJ

    ·Antrag Schülerfahrausweis: Sekundarstufe II, also (berufliche) Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Fachoberschule sowie Höhere Berufsfachschulen (Klassenstufen 11 - 13)

    Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid oder Sozialhilfebescheid beizufügen.

    Alle obigen Anträge werden über die jeweilige Schule bei der Kreisverwaltung eingereicht.

    Für Auszubildende gibt es darüber hinaus noch die Möglichkeit, das MAXX-Ticket zu bestellen. Es ist mit einem Stempel des Ausbildungsbetriebes bei einem Verkehrsunternehmen einzureichen; siehe Rückseite des Antrags, z.B. bei der Donnersberg Verkehrs Gemeinschaft (Kreisverwaltung Kirchheimbolanden, Büro 024), der Omnisbusverkehr Rhein Nahe, den Verkehrsbetrieben Leiniger Land, etc...


    Erklärung über den Verlust des Fahrausweises oder den Wohnortwechsel

    Achtung: Fahrkartenverluste sind ab sofort nur noch an das AboCenter der BEHLES-Gruppe in Kirchheimbolanden zu melden. Eine separate Meldung an die Kreisverwaltung ist daher nicht mehr erforderlich. Das ausgefüllte Formular (siehe unten unter "Formulare") ist postalisch an das AboCenter der BEHLES-Gruppe, Am Bahndamm 10, 67292 Kirchheimbolanden oder per Mail an zu senden. Nähere Informationen können Sie dem unten aufgeführten Formular entnehmen.

    Rechtliche Grundlagen

    Fristdauer

    Schülerbeförderungskosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Daher sollte der Antrag vor Beginn des Schuljahres, möglichst bis 15. März des vorhergehenden Schuljahres, gestellt werden.

    Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Grundschulbesuchs (Klassen 1-4) und des Besuchs einer weiterführenden Schule (Klassen 5-10) je einmal zu stellen.

    Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn

    • jährlich im Voraus bis 15. März, wenn die Oberstufe (Klassen 11-13) besucht wird,
    • sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert,
    • die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder
    • die Beförderungsart sich ändert.

    Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbes. Wohnsitzwechsel der Schülerin / des Schülers, Schulwechsel, Abbruch des Schulbesuchs) sind der Kreisverwaltung unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist (Hinweis: Damit ist auch eine nachträgliche Rückforderung der durch die Kreisverwaltung geleisteten Kosten möglich, wenn eine Meldung unterbleibt. Eine Nichtmeldung ist darüber hinaus strafrechtlich relevant.)


    Formulare

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