Senioren

    / Pflegekinder

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sebastian Blügel

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 403
    Floor: 4. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Ute Grimm-Hofstadt

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 119
    Floor: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Ruben Jahn

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 403
    Floor: 4. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sabrina Lashkari

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 217
    Floor: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Ursula Mattern-Koch

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 120
    Floor: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nadija Anna Riel

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 201
    Floor: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Pia Scheerer

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 119
    Floor: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Petra Schork

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 124
    Floor: 1. OG
    Uhlandstraße 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Der Großteil aller Kinder und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz wächst zuhause auf und wird von den Eltern liebevoll erzogen, begleitet und unterstützt. Ihren Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen und sie gesund aufwachsen zu sehen, ist für Eltern wichtiges Anliegen und ein großer Wunsch.

    Es kann im Leben jedoch Situationen geben, in denen Eltern aufgrund eigener Belastung, durch seelische Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit die Erziehung ihrer Kinder nicht mehr übernehmen können.

    In diesen Fällen, gibt es neben der Unterbringung in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung auch die Möglichkeit, ein Kind für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegefamilie unterzubringen.

    Es gibt unterschiedliche Formen von Pflegestellen:

    • Vollzeitpflege (auf Dauer angelegtes Pflegeverhältnis)
    • Kurzzeitpflege (auf einen kürzeren Zeitraum angelegtes Pflegeverhältnis),
    • Sonderpflege (Pflegeverhältnis für Kinder mit besonderem Förderbedarf)
    • Bereitschaftspflege (Kurzfristige Aufnahme in Pflegeverhältnis aufgrund akuter Not- oder Krisenfälle)
    • Verwandschaftspflege (Pflegeverhältnis innerhalb der Familie, z.B. Großeltern, Onkel, Tanten etc.)
    • Gastfamilien (häufig genutzt für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen / Ausländer).

    Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Pflegefamilie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während der Zeit des Pflegeverhältnisses.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Rechtsgrundlage

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