⇑ / Tiere: Schlachten - Töten - Betäuben: Sachkundebescheinigung - Erteilung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard

Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

Frau Dr. Christine Zwerger

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
- Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung
- Ruhigstellung von Tieren zum Zweck der Betäubung oder Tötung
- Betäubung von Tieren
- Bewertung der Wirksamkeit der Betäubung
- Einhängen und Hochziehen der Tiere
- Entblutung lebender Tiere
- Schlachtung nach bestimmten religiösen Riten
Weitere Informationen erhalten Sie bei www.hofgut-neumuehle.de unter Sachkundenachweis Schlachten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungszeugnisse
- ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 15,50 € bis 200,00 €).
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das berufs- oder gewerbsmäßige Durchführen der o.g. Arbeiten ist nur mit Sachkundenachweis erlaubt.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Anlagen, Waren und Stoffe (Unternehmen)
- Arbeitgeber sein (Unternehmen)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (Arbeitgeber sein)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Genehmigungen/Bescheinigungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Landwirtschaft/Veterinärwesen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (Anlagen, Waren und Stoffe)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Unternehmen)