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Zuständige Mitarbeiter
Frau Linda Bieck

Herr Thorsten Bieck

Frau Celine Döngi

Frau Saskia Hess

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- Besitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer sonstigen gültigen EU-/ EWR-Fahrerlaubnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis/ Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
Welche Gebühren fallen an?
16,30 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.
Rechtsgrundlage
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.