Schwerbehinderte Menschen

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Internationalen Führerschein beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 07
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
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    Leistungsbeschreibung

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. 

    Voraussetzungen:

    • Besitz  eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer sonstigen gültigen EU-/ EWR-Fahrerlaubnis

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis/ Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
    Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein

    Gebühr: 23,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    16,30 €

     

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.

    Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.  

    Formulare

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