⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Chelisa Adam
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 106
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Kathrin Baumgart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Stefanie Bergsträßer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Manuela Betz
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Herr Christoph Fetzer
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 102
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Daniela Fuchs
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Funktion
Referatsleitung Eingliederungshilfe

Frau Sophie Hein
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 101
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Melissa Hofmann
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 103
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Herrn Bernd Kyas
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Esther Lawall
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Kerstin Mühlbach
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 116
Stockwerk: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Teres Rodekamp
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 104
Stockwerk: 1.OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Wohnen
- Finanzen
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Förderung privater Kontakte und Hobbies
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Mobilität
- Elternassistenz
- Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
- Unterstützung in der Kindertagesstätte
- Hilfsmittel
- Förderung der Verständigung
- Arbeit
- besondere Wohnform
Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.
Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.
Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.
Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.
Teaser
Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Verfahrensablauf
Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
- Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.
Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
- Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.