⇑ / Nationales Visum Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Es hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, ob Sie für kurze Besuchsreisen oder auch für längere Aufenthalte von der Visumpflicht befreit sind.
Kein Visum benötigen Sie als
- EU-Staatsangehöriger
- Staatsangehöriger z.B. folgender Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
- Staatsangehörige vieler anderer Staaten benötigen bei Kurzaufenthalten bis zu drei Monaten ebenfalls kein Visum.
- Staatsangehörige einer Reihe von Ländern (z. B. USA, Kanada, Australien) können auch für einen längeren Aufenthalt ohne Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums unterscheiden sich je nach dem Zweck Ihres beabsichtigten Aufenthaltes. Sie richten sich deshalb nach den Vorschriften, die jeweils für die Erteilung eines der folgenden Aufenthaltstitel gelten:
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU,
- Niederlassungserlaubnis und
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihren Visumantrag müssen Sie rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise stellen. Beachten Sie dabei, wann an der jeweiligen Auslandsvertretung Termine für die Visumbeantragung zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
- § 5 AufenthG (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- § 6 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind
- Verordnung (EG) Nr. 562/2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Was sollte ich noch wissen?
Einzelheiten zur Visumpflicht und zum Antragsverfahren können Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ersehen oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung klären.
Bemerkungen
Infos zur Corona-Pandemie / SARS-CoV-2-Infektionen:
(Stand: 23.03.2020)
Aktuelle Infos KV Donnersbergkreis
https://www.donnersberg.de/donnersbergkreis/
Infos in mehreren Sprachen:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
Infos des Auswärtigen Amtes:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/