Tierschutz & Jagd

    / Meldung einer Tierhaltung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Maria Geiger

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen

    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    • Rinder
    • Schweine (auch Minipigs)
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
    • Hühner
    • Enten
    • Gänse
    • Fasane
    • Perlhühner
    • Rebhühner
    • Tauben
    • Truthühner
    • Wachteln
    • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
    • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
    • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
    • andere Klauentiere
    • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
    • Bienen und Hummeln

    Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

    Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Es stehen Merkblätter für die Halter zur Kennzeichnung und Registrierung von

    - Schafen und Ziegen

    - Schweinen und

    - Rindern

    zur Verfügung.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Anschrift
    • Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere (bei Bienen und Hummeln: Anzahl der Völker)
    • Nutzungsart der Tiere
    • Standort (bei Wanderschafherden gilt der Betriebssitz als Standort)
    •  bei Schweinen: Art der Haltung (Stallhaltung, Auslaufhaltung, Freilandhaltung)

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Was sollte ich noch wissen?

    Bei der Haltung von

    • Rindern,
    • Schweinen,
    • Schafen,
    • Ziegen,
    • Pferden und
    • Bienenvölkern

    besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).

    Formulare

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