Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.
Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug.
Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.
Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.
Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführter Arbeiten erfolgt durch vorgeschriebene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.
Kosten
Die für hoheitliche Arbeiten anfallenden Gebühren werden vom Schornsteinfeger auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes mittels spezifizierter Rechnung erhoben. Sie sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen. Bei den hoheitlichen Aufgaben handelt es sich insbesondere um die Abnahme von Feuerungsanlagen, die Feuerstättenschau (die alle 3,5 Jahre stattfindet). Die Kosten für alle anderen Tätigkeiten sind nicht mehr reglementiert und werden unternehmerisch kalkuliert.
Ergänzungen:
"Hoheitliche Aufgaben" wie z.B. Feuerstättenschau und die Abnahme Ihrer Anlage sind ausschließlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (=Kehrbezirksinhaber) vorbehalten.
Vor der Vergabe nicht hoheitlicher Aufgaben, z.B. Messung der Abgaswerte sollten Sie nachprüfen, dass der betreffende Schornsteinfeger zur Durchführung der Arbeiten berechtigt und im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert ist (www.bafa.de).
Welche Arbeiten an Ihren Feuerungsanlagen zu welchen Zeitpunkten fällig werden, können Sie dem Feuerstättenbescheid entnehmen, den Ihnen Ihr bevollmächtiger Bezirksschornsteinfeger nach jeder Feuerstättenschau zustellt. Die Termie sind aus Gründen des Brandschutzes in Ihrem eigenen Interesse genau einzuhalten. Ansonsten können Ihnen weitere Kosten entstehen.