Donnersberg - Jahrbuch

    Am 19. November 2024 hat Landrat Rainer Guth in der Gemeindehalle in Lautersheim das neue Donnersberg-Jahrbuch vorgestellt. Mit dem Schwerpunkt „Solidarität“ wurde ein Thema aufgegriffen, das für unsere heutige Gesellschaft große Aktualität besitzt. 

    Auf fast 250 Seiten präsentieren über 50 Autorinnen und Autoren ihre Beiträge, die unseren Landkreis mit seinen ganz unterschiedlichen Facetten abbilden. So entsteht nicht nur eine Retrospektive, sondern Leserinnen und Leser erhalten einmal mehr einen Einblick in verschiedene Aspekte unserer Region. All dies macht das Donnersberg-Jahrbuch so vielfältig.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

    Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug. 

    Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.

    Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Bauen und Immobilien / Erschließung und Infrastruktur / Dorferneuerung: private Förderung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ariane Barbarino

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 230
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Ina Bundenthal

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 231a
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Xenia Keil

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 231/231a
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Anne Wiese

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 231/231a
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung beziehungsweise. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen.

    Förderungen:

    Zuwendungen erhalten Sie zum Beispiel für folgende Vorhaben :

    • Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, wie zumBeispiel Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeindlichen und gemeinschaftlichen Nutzung sowie der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch nehmen können,
    • investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur, wie zum Beispiel Dorfläden, Dorf-Cafés etc.,
    • Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagefähigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
    • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von dorfgerechten Freiflächen, Plätzen, innerörtlichen Verbindungswegen sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen – hier ist insbesondere auf eine klimagerechte Gestaltung zu achten,
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Um- oder An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalpflegebedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen.

    Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden, kann die Zuwendung bis auf 41.000 Euro angehoben werden.

    Keine Förderungen:

    Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • die bereits begonnen wurden,
    • für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
    • auf Friedhöfen,
    • die einer Beitragspflicht unterliegen beziehungsweise deren beitragspflichtige Bestandteile.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Im Donnersbergkreis liegt die Förderquote generell bei 22% Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Grundsätzlich werden alle Bauvorhaben vor Baubeginn bei einem Ortstermin von Bauherrn und Dorferneuerungsbeauftragten besichtigt. 

    Nachfolgend sehen Sie zwei gute Beispiele, wie ältere Gebäude zu echten Schmuckstücken weiterentwickelt werden können.

    Projekt 1 vorher

    Projekt 1 nachher

    Projekt 2 vorher

    Projekt 2 nachher

     

     

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag
    • Pläne
    • Kostenvoranaschläge beziehungsweise Kostenschätzung des Planers
    • Fotos vom Bestand
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antrag auf Gewährung einer Zuwedung zur Förderung der Dorferneuerung.pdf

    Eigenleistungen.pdf

    Verwendungsnachweis zur Einreichung von Rechnungen.pdf

    Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen keine Fristen beachten, sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht erhalten Sie bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Bitte nehmen Sie Kontakt für einen Vor-Ort-Termin und die Beratung auf.

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