Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.
Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug.
Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.
Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.
Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Geldwäschegesetz
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes beispielsweise durch Drogen- und Waffenhandel in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Ziel des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz -GWG) ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Kreisverwaltung ist für Ihr Gebiet zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des GWG im sogenannten Nichtfinanzsektor.
Wer ist von dem Geldwäschgesetz betroffen?
Zu den Verpflichteten zählen:
-Versicherungsvermittler
-Immobilienmakler
-Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (sog. Güterhändler).
Damit sind solche Personen gemeint, die mit hochwertigen Gütern handeln, dies sind im Besonderen folgende Unternehmensgruppen:
-KFZ-Handel
-Einzel- und Großhandel mit Uhren und Schmuck
-Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
-Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
-Einzel- und Großhandel mit Geräten der (hochwertigen) Unterhaltungselektronik
-Einzelhandel mit Sport- und Freizeitbooten
-Pelzhändler
-Sonstiger Luxusgüterhandel...
Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten.pdf
Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz finden Sie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (Trier) .
ADD Trier
Merkblatt Geldwäscheprävention - Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde