Donnersberg - Jahrbuch

    Am 19. November 2024 hat Landrat Rainer Guth in der Gemeindehalle in Lautersheim das neue Donnersberg-Jahrbuch vorgestellt. Mit dem Schwerpunkt „Solidarität“ wurde ein Thema aufgegriffen, das für unsere heutige Gesellschaft große Aktualität besitzt. 

    Auf fast 250 Seiten präsentieren über 50 Autorinnen und Autoren ihre Beiträge, die unseren Landkreis mit seinen ganz unterschiedlichen Facetten abbilden. So entsteht nicht nur eine Retrospektive, sondern Leserinnen und Leser erhalten einmal mehr einen Einblick in verschiedene Aspekte unserer Region. All dies macht das Donnersberg-Jahrbuch so vielfältig.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

    Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug. 

    Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.

    Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Umschreibung ausländische Führerscheine Afghanistan/Irak/Syrien

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
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    Leistungsbeschreibung

    Umschreibung ausländischer Führerscheine,


     


    das Wichtigste zuerst: Ja - Sie können den Führerschein umtauschen. Aber Sie müssen:


     



    • Die theoretische Prüfung wiederholen

    • Die praktische Prüfung wiederholen


     


    Leider haben wir kein Umschreibungs-Abkommen mit den o.g. Ländern die eine prüfungsfreie Umschreibung erlauben. Jedoch ist die eigentliche Ausbildung (mit Nachtfahrten, Autobahnfahrten etc.) nicht zu wiederholen.


    - Hier ist jedoch zu erwähnen, dass jeder Fahrlehrer einige Fahrstunden benötigen wird, um die Fahreignung des Antragstellers zu prüfen. -


    Wir haben Ihnen bei den "Formularen" ein Info-Blatt (Info ausländische Fahrerlaubnis) zum Ausdrucken bereitgestellt.


    Auch in Englisch.


     

    Welche Unterlagen werden benötigt?



    • Ihren aktuellen Führerschein im Original




    • Eine Übersetzung des Führerscheines mit Erläuterung der jeweiligen Klassen (vorzugsweise vom ADAC, Adresse ersehen Sie im unten)




    Alternativ kann auch ein internationaler Führerschein - ausgestellt vom Heimatland - als Übersetzung dienen




    • Eine Kopie des Reisepasses / Ausweises aus dem Heimatland oder eine Duldung




    • Den Antrag auf Umschreibung (erhalten Sie bei den Fahrschulen)




    • Ein Sehtest




    • Ein Erste-Hilfe-Kurs




    • Ein biometrisches Passbild




    • Eine persönlich abgegebene  Unterschrift




    • Erklärung über den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis*




    *Einen Vordruck hierfür erhalten Sie bei unserer Führerscheinstelle. Gerne übersenden wir diesen auch per Post nach Antragstellung


     


     


     


     


    ADAC Pfalz


    Abt. Verkehr


    Europastr. 1


    D - 67433 Neustadt /Wstr.


    Tel. +49 (06321) 8905 – 23


     


    E-mail:


     


    More information at: https://www.adac.de

    Rechtsgrundlage

    §31 Fahrerlaubnisverordnung

    Anträge / Formulare

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