Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.
Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug.
Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.
Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.
Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Susanne Faust
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 227
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Janina Klemm
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 227
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Frau Christine Trentzsch
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 226
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.