Donnersberg - Jahrbuch

    Am 30. November 2020 stellte Landrat Rainer Guth im kleinen Kreis des Redaktionsteams das neue Donnersberg-Jahrbuch vor.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2021 ist für 8,00 € im Buchhandel und beim Donnersberg-Touristik-Verband erhältlich.

    Auch der 44. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Lernen - Leben - Erleben" - vielerlei Interessensgebiete mit regionalem Bezug. Wie seine Vorgänger garantiert das Buch eine kurzweilige und dennoch lehrreiche Lektüre - ist Lesebuch und Nachschlagewerk zugleich. Eine beliebte Ergänzung zu den Sachthemen von Land und Leuten rund um den Donnersberg sind stets die "Kalendergeschichten", die für Leseerlebnisse in Versen und in Prosa sorgen.

    Das Donnersberg-Jahrbuch ist ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autoren, das einen Ehrenplatz im Bücherschrank verdient.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch zu haben, mit Ausnahme der Jahrgänge 1992, 1993, 1995, 1996, 1997, 2001, 2006 und 2012.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Herr Thorsten Bieck

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 08
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Celine Döngi

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Saskia Hess

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 09
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Herr Matthias Schreiber

    VCard: Download VCard

    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Room Nr.: 07
    Floor: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf grundsätzlich der Fahrerlaubnis. Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen wurde und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist.

    Ihnen wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen und Sie möchten diese wieder erwerben. Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht auf die Fahrerlaubnis prüft die Führerscheinstelle genau, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind.

    Für die Neuerteilung gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrerlaubnisprüfung ist nur dann erforderlich, wenn davon ausgegangen werden muss, dass Sie die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und Befähigungen nicht mehr besitzen.

    • anerkannter Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde"
      • Schlüsselzahl K04"
    • Personalausweis/ Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • Personalausweis/ Pass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung 
    • neues Lichtbild (Brustbild 45 x 35 mm nach Passverordnung)
    • Strafbefehl oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • bei Neuerteilung der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L oder T: zusätzlich
      • Sehtestbescheinigung 
    • bei Neuerteilung der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE: zusätzlich
      • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung
      • Zeugnis oder Bescheinigung über das Sehvermögen
      • Bei Klassen D1, D1E, D oder DE: Führungszeugnis
      • gegebenenfalls medizinisch-psychologisches Gutachten zur Überprüfung, ob Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden

    Nach Antragseingang werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/ Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Vorkasse: Nein
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 202.3 - Ersterteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

    Vorkasse: Nein
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 202.3 - Ersterteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

    Vorkasse: Nein
    http://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 202.3 - Ersterteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre bei der für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.

    Auf unserer Internetseite werden Cookies verwendet, um unsere Webseite für Sie möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Durch die weitere Nutzung der Seite, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die Möglichkeit persönliche Einstellungen zu Cookies vorzunehmen und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.