Der "Heimatkalender" für das Jahr 2021 ist für 8,00 € im Buchhandel und beim Donnersberg-Touristik-Verband erhältlich.
Auch der 44. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Lernen - Leben - Erleben" - vielerlei Interessensgebiete mit regionalem Bezug. Wie seine Vorgänger garantiert das Buch eine kurzweilige und dennoch lehrreiche Lektüre - ist Lesebuch und Nachschlagewerk zugleich. Eine beliebte Ergänzung zu den Sachthemen von Land und Leuten rund um den Donnersberg sind stets die "Kalendergeschichten", die für Leseerlebnisse in Versen und in Prosa sorgen.
Das Donnersberg-Jahrbuch ist ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autoren, das einen Ehrenplatz im Bücherschrank verdient.
Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch zu haben, mit Ausnahme der Jahrgänge 1992, 1993, 1995, 1996, 1997, 2001, 2006 und 2012.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
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Zuständige Mitarbeiter
Frau Doris Enders
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergFloor: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg

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Frau Ingrid Klag
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Irene Koch
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Rita Schreiner-Theis
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein (z. B. durch den Verkauf des Fahrzeugs) hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies der Zulassungsbehörde, unverzüglich mitzuteilen. Dies dient der Berichtigung des Fahrzeugregisters.
Hat der Käufer die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt, so ist die Mitteilung des Verkäufers entbehrlich.
Der Verkäufer bleibt solange Halter des Fahrzeugs, bis dieses auf den neuen Halter umgeschrieben oder von diesem außer Betrieb gesetzt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Pflicht zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Prämie für die Haftpflichtversicherung.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veräußerung eines Fahrzeugs muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss den Namen und die Anschrift des Käufers sowie das amtliche Kennzeichen des verkauften Fahrzeugs enthalten.