Donnersberg - Jahrbuch

    Am 19. November 2024 hat Landrat Rainer Guth in der Gemeindehalle in Lautersheim das neue Donnersberg-Jahrbuch vorgestellt. Mit dem Schwerpunkt „Solidarität“ wurde ein Thema aufgegriffen, das für unsere heutige Gesellschaft große Aktualität besitzt. 

    Auf fast 250 Seiten präsentieren über 50 Autorinnen und Autoren ihre Beiträge, die unseren Landkreis mit seinen ganz unterschiedlichen Facetten abbilden. So entsteht nicht nur eine Retrospektive, sondern Leserinnen und Leser erhalten einmal mehr einen Einblick in verschiedene Aspekte unserer Region. All dies macht das Donnersberg-Jahrbuch so vielfältig.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

    Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug. 

    Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.

    Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Doris Enders

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Andrea Greif

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    Besucheradresse

    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Stockwerk: EG
    Hauptstr. 84
    67304 Eisenberg Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Ingrid Klag

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Irene Koch

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Kennzeichen müssen bezüglich der Form, der Größe und der Ausgestaltung einschließlich der Beschriftung den Mustern, Abmessungen und Angaben den gesetlichen Bestimmungen entsprechen.

    Danach dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen (sogenannte Leichtkraftradkennzeichen) nur für Leichtkrafträder sowie für land- oder forstwirtschaftliche Zugfahrzeuge zugeteilt werden. Quads kann, auch soweit sie als land- oder forstwirtschaftliches Zugfahrzeug geschlüsselt sind, kein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen zugeteilt werden, da deren Merkmale (z. B. Lenker, Sitzbank, geringe Achslast) nicht der typischen Bauart einer landwirtschaftlichen Zugmaschine entsprechen.

    Ist es bei einem Fahrzeug nicht möglich ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so ist der Halter grundsätzlich verpflichtet Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen.

    In Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt Sachverständige fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag auf Berichtigung der Dokumente stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • Ggf. ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, worin bestätigt wird, dass die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens, wegen der baulichen Beschaffenheit des Fahrzeugs nicht möglich ist

    bei Firmen:

    • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    bei Vereinen:

    • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

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