Der "Heimatkalender" für das Jahr 2021 ist für 8,00 € im Buchhandel und beim Donnersberg-Touristik-Verband erhältlich.
Auch der 44. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Lernen - Leben - Erleben" - vielerlei Interessensgebiete mit regionalem Bezug. Wie seine Vorgänger garantiert das Buch eine kurzweilige und dennoch lehrreiche Lektüre - ist Lesebuch und Nachschlagewerk zugleich. Eine beliebte Ergänzung zu den Sachthemen von Land und Leuten rund um den Donnersberg sind stets die "Kalendergeschichten", die für Leseerlebnisse in Versen und in Prosa sorgen.
Das Donnersberg-Jahrbuch ist ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autoren, das einen Ehrenplatz im Bücherschrank verdient.
Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch zu haben, mit Ausnahme der Jahrgänge 1992, 1993, 1995, 1996, 1997, 2001, 2006 und 2012.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
⇑ / Kleiner Waffenschein
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sonja Krauß

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Vorraussetzung zum Erwerb und Besitz dieser Waffen ist wie bisher das Alterserfordernis von 18 Jahren. Jedoch bedarf es für das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit künftig einer behördlichen Erlaubnis, dem sogenannten ?Kleinen Waffenschein?. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller neben dem Alterserfordernis der Vollendung des 18. Lebensjahres auch die erforderliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung besitzt. Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen, deren Verletzung mit Bußgeld bedroht ist. Während die Vorschriften für Gas- und Schreckschusswaffen verschärft wurden, ist der Erwerb und Besitz von Reizstoffsprühgeräten bereits Jugendlichen ab 14 Jahren gestattet. Sie haben damit die Möglichkeit eines wirksamen Verteidigungsmittels.
Finden Sie in diesem System unter dem Thema Waffenrecht
- Einschränkungen für Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen
- Weitere Informationen
Zuständige Behörden
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtliche Grundlagen
Waffenrechtsneuregelungsgesetz
Waffengesetz