Donnersberg - Jahrbuch

    Am 19. November 2024 hat Landrat Rainer Guth in der Gemeindehalle in Lautersheim das neue Donnersberg-Jahrbuch vorgestellt. Mit dem Schwerpunkt „Solidarität“ wurde ein Thema aufgegriffen, das für unsere heutige Gesellschaft große Aktualität besitzt. 

    Auf fast 250 Seiten präsentieren über 50 Autorinnen und Autoren ihre Beiträge, die unseren Landkreis mit seinen ganz unterschiedlichen Facetten abbilden. So entsteht nicht nur eine Retrospektive, sondern Leserinnen und Leser erhalten einmal mehr einen Einblick in verschiedene Aspekte unserer Region. All dies macht das Donnersberg-Jahrbuch so vielfältig.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

    Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug. 

    Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.

    Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Ordnungswidrigkeiten

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sandro Attilo

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 012
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Frau Sonja Krauß

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    Stockwerk: EG
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    Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten wie folgt:

    • Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (alle außer Straßenverkehr) wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen fallen in die Zuständigkeit der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind z.B. zuständig für   Landesbauordnung, Schulgesetz, Abfallgesetz, Aufenthaltsgesetz, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Waffengesetz, Jugendschutzgesetz (Ausgabe von alkoholischen Getränken), Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz usw.
    • Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der StraßenverkehrsordnungDie Kommunen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Auskünfte hierzu erteilt die jeweils zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung.  
    • Fließender Verkehr (insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle, Alkohol), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung. Die Überwachung des fließenden Verkehrs fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Polizei. Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz nehmen diese Aufgabe im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung wahr.

    Im Zuständigkeitsbereich der Polizei ist eine 'Zentrale Bußgeldstelle Speyer" eingerichtet.


     

    Umfangreiche Informationen zum Themenkomplex "Ordnungswidrigkeiten" erhalten sie --> hier

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