Donnersberg - Jahrbuch

    Am 19. November 2024 hat Landrat Rainer Guth in der Gemeindehalle in Lautersheim das neue Donnersberg-Jahrbuch vorgestellt. Mit dem Schwerpunkt „Solidarität“ wurde ein Thema aufgegriffen, das für unsere heutige Gesellschaft große Aktualität besitzt. 

    Auf fast 250 Seiten präsentieren über 50 Autorinnen und Autoren ihre Beiträge, die unseren Landkreis mit seinen ganz unterschiedlichen Facetten abbilden. So entsteht nicht nur eine Retrospektive, sondern Leserinnen und Leser erhalten einmal mehr einen Einblick in verschiedene Aspekte unserer Region. All dies macht das Donnersberg-Jahrbuch so vielfältig.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2025 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

    Auch der 48. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Solidarität" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug. 

    Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2025 waren im Team beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem, Andreas Diener sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.

    Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Mietwagengenehmigung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Thorsten Bieck

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der für Sie zuständigen unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises zu stellen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Formeller Antrag (Name, Vorname des Antragstellers; Wohn-und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)

    - Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse (zur fachlichen Eignung) des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person

    - Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate

    - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmer, dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleiter)

    - Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde

    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister n (bei Unternehmen)

    - Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

    Allgemeine Unterlagen:

    - Fahrzeugliste, ggf. Mietfahrzeuge mit Mietvertrag bzw. Leasingliste

    - Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschl. Wagniskennzahl (WKZ)

    - Gewerbeanmeldung

    Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Rahmengebühr für die Genehmigung: 50,00 Euro bis 500,00 Euro

    Für Regelfälle liegt sie

    •  für das erste Fahrzeug bei 60€
    •  Für jedes weitere Fahrzeug bei 30€.

    Diese Beträge sind nicht bindend für die Genehmigungsbehörde.

    Bei einem übermäßig hohen Verwaltungsaufwand kann die Genehmigungsbehörde davon bis zum Höchstbetrag der Rahmengebühr abweichen.

    Hinweis: Weitere Kosten können entstehen für

    •  Registerauskünfte
    •  Die Erstellung der sonstigen Nachweise“

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    ein formeller Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Mietwagenverkehrs mit Kraftfahrzeugen kann über die jeweilig zuständige untere Verkehrsbehörde abgerufen werden

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