Donnersberg - Jahrbuch

    Am 30. November 2023 hat Landrat Rainer Guth im Dorfgemeinschaftshaus in Waldgrehweiler das neue Donnersberg-Jahrbuch vorgestellt. Auf fast 250 Seiten präsentieren 53 Autorinnen und Autoren 70 Beiträge, die unseren Landkreis mit seinen ganz unterschiedlichen Facetten abbilden. So entsteht nicht nur eine Retrospektive, sondern Leserinnen und Leser erhalten einmal mehr einen Einblick in verschiedene Aspekte unserer Region. All dies macht das Donnersberg-Jahrbuch so vielfältig.

    Der "Heimatkalender" für das Jahr 2024 ist für 9,50 € beim Donnersberg-Touristik-Verband, im regionalen Buchhandel sowie weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

    Auch der 47. Jahrgang bedient - neben dem Schwerpunktkapitel "Gesundheit hat viele Facetten" - unterschiedliche Interessensgebiete mit regionalem Bezug. 

    Das Donnersberg-Jahrbuch wird durch das Redaktionsteam unter der Leitung von Barbi Driedger-Marschall geplant und zusammengestellt. Für das vorliegende Jahrbuch 2024 waren im Team aktiv beteiligt: Andreas Fischer, Torsten Schlemmer, Martina und Peter Wasem sowie Grafikdesigner Uwe Jochim.

     Trotz der Steuerung durch das Redaktionsteam ist das Buch ein Gemeinschaftswerk ehrenamtlicher Autorinnen und Autoren und garantiert eine kurzweilige und gleichzeitig informative Lektüre. Für jede und jeden ist etwas dabei.

    Etliche Ausgaben ab 1982 sind bei der Kreisverwaltung noch erhältlich. Fragen Sie gerne nach bei der zuständigen Mitarbeiterin im Kreishaus, Barbi Driedger-Marschall, unter oder telefonisch unter 06352 - 710-324.


    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Saskia Hess

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Persönliches Erscheinen:

    Da für die Beantragung ein Führungszeugnis erforderlich ist wird geraten den Antrag nicht bei unserer Führerscheinstelle, sondern direkt bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen. Der Antrag wird der Führerscheinstelle dann direkt übersandt.

    Verfahrensablauf

    Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
    • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
    • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
    • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
    • ein augenärztliches Gutachten
    • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Gebühr: 5,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 201 - Antragprüfung

    Gebühr: 1,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

    Gebühr: 28,60 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 204 - Verlängerung

    Gebühr: 3,30 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antragsgebühr 37,50 € (bei der Führerscheinstelle)

    Kosten für Führungszeugnis: 13,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Überprüfung der Meldedaten: 5,10 € (bei der Verbandsgemeindeverwaltung)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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