Bürgerservice

    / Betreuungsrecht

    Zuständige Mitarbeiter

    Leistungsbeschreibung

    Rechtliche Betreuung

    Das Betreuungsgesetz hat 1992 das Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene abgelöst. Es regelt die gesetzliche Vertretung Volljähriger, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht eigenständig wahrnehmen können.

    Die Betreuungsbehörde bei der Kreisverwaltung wurde als zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung stehen, geschaffen. Die Aufgaben der Behörde sind im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Fam FG geregelt.

    Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist das Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Rockenhausen zuständig. Das Betreuungsgericht prüft auf Antrag des/der Betroffenen oder auf Anregung einer anderen Person oder Stelle, ob die Bestellung eines Betreuers bzw. einer Betreuerin erforderlich ist. Bei jeder neuen Betreuungsanregung bittet das Gericht die Betreuungsbehörde um eine fundierte Stellungnahme zum Betreuungsbedarf, Umfang und/oder auch um eine Betreuerempfehlung.

    Eine weitere wichtige Aufgabe der Behörde besteht in der Information zur Vermeidung von Betreuungen durch Vorsorgeregelungen. 


    Aufgaben der Betreuungsbehörden:

    • Beratung im Vorfeld einer Betreuungsanregung und Vermittlung von anderen Hilfen, die eine Betreuung entbehrlich machen können
    • Information über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
    • Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuern/Betreuerinnen und Bevollmächtigten
    • Gewinnung von Betreuern/Betreuerinnen
    • Unterstützung des Betreuungsgerichts durch z.B. Sozialberichte, Sachverhaltsermittlungen
    • Förderung und Unterstützung von Initiativen im Betreuungsbereich
    • Zusammenarbeit mit den Betreuungsvereinen
    • Öffentlichkeitsarbeit z.B. Vortragsreihen, Schulungen zu Betreuungsrechtlichen Themen
    • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (Gebühr 10 €)
    • Registrierung von Betreuerinnen und Betreuern


    Bei Fragen setzen Sie sich mit den Mitarbeiterinnen telefonisch, per Email oder persönlich in Verbindung. Beratungsgespräche und Hausbesuche erfolgen nach Vereinbarung.

    Die Beratung erfolgt vertraulich und unentgeltlich.


    Wir suchen Berufsbetreuerinnen / Berufsbetreuer

    Nach den Veränderungen im Rahmen der Betreuungsrechtsreform (Betreuungsorganisationsgesetz – BtOG) ist seit dem 1. Januar 2023 ein Registrierungsverfahren erforderlich, um eine Tätigkeit als rechtlich betreuende Person zu beginnen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Berufsbetreuer zum Registrierungsverfahren für Neubetreuer und der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).

    Bei Interesse an einer beruflichen Tätigkeit als Betreuerin / Betreuer können Sie sich zwecks Beratung an die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde wenden (Kontaktdaten siehe oben).


    Informationen für Interessierte:


    Wir suchen ehrenamtliche Betreuerinnen / Betreuer

    Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtliche rechtliche betreuende Person für Menschen im Donnersbergkreis die nicht zu Ihren Angehörigen oder dem Bekanntenkreis zählen? 

    Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit einem der folgenden Betreuungsvereine auf:


    Betreuungsverein Kirchheimbolanden e.V. 

    Dannenfelser Straße 40b

    67292 Kirchheimbolanden

    Tel.: 06352-67149

    Mail:

    Homepage: www.btv-kibo.de


    Betreuungsverein Donnersberg e.V.

    Kreuznacher Straße 36

    67806 Rockenhausen

    Tel.: 06361-3746 

    Mail:


    Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung auf dem Weg zur Aufnahme des Ehrenamts. 

    Die Betreuungsvereine bieten u. a. Einführungskurse zum Thema rechtliche Betreuung an. 

    Seit dem 1. Januar 2023 ist der Abschluss einer sogenannten Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung (§ 22 BtOG) mit einem anerkannten Betreuungsverein Voraussetzung für die Bestellung, wenn keine persönliche oder familiäre Bindung zu der betreuten Person besteht. 


    Die rechtliche Betreuung

    Jeder kann eine rechtliche Betreuung beantragen oder anregen, auch der Hilfesuchende selbst. 

    Eine rechtliche Betreuung darf jedoch nur dann angeordnet werden, wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln.

    In § 1814 BGB werden als Voraussetzungen einer Betreuung im Einzelnen genannt:

    • Der Betroffene ist volljährig
    • Der Betroffene kann seine Angelegenheit ganz oder teilweise nicht mehr besorgen
    • Ursache dafür ist eine psychische Erkrankung oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung.
    • Andere geeignete und ausreichende Möglichkeiten der Hilfe, z. B. Nachbarn oder soziale Dienste oder Bevollmächtigte, stehen nicht zur Verfügung.


    Zuständig ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt des Betroffenen liegt.

    Für den Donnersbergkreis:         

    Amtsgericht Rockenhausen

    Betreuungsgericht

    Kreuznacher Str. 37

    67806 Rockenhausen

    Tel.: 06361-914 0

    Fax: 06361-914 111


    Das Betreuungsgericht prüft auf Antrag des Betroffenen oder auf Anregung einer anderen Person/Stelle, ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung vorliegen.

    Zur Prüfung bittet das Gericht die Betreuungsbehörde um eine fundierte Stellungnahme zum Betreuungsbedarf, Umfang und/oder auch um eine Betreuerempfehlung. Darüber hinaus erfolgt eine persönliche Anhörung sowie die Einholung eines ärztlichen Attests / Gutachtens durch das Betreuungsgericht.

    Anträge / Formulare

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