Bürgerservice

    Leistungsbeschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Die Kreisverwaltung ist Erlaubnisbehörde und zuständig für die Überwachung nicht erlaubnisbedürftiger Sammlungen nach § 9 SammlG. Im Übrigen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zuständig.

     

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

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