Bürgerservice

    / Mobilität und Fahrzeuge / Fahrzeugbesitz / Kfz: Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Doris Enders

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0010
    Stockwerk: Zulassungsstelle
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
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    Frau Andrea Greif

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    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg
    Stockwerk: EG
    Hauptstr. 84
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    Frau Ingrid Klag

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    Frau Irene Koch

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    Leistungsbeschreibung

    Um zu gewährleisten, dass Ihr Kraftfahrzeug die höchstzulässigen Abgaswerte nicht überschreitet, wird im Rahmen der Hauptuntersuchung regelmäßig eine Abgasuntersuchung durchgeführt. Hierbei wird durch einen Sachverständigen eine Messung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt. Über diese Prüfung wird ein Prüfbericht gefertigt, der Ihnen in jedem Fall ausgehändigt wird. Die Prüfung als Bestandteil der HU wird bei einem positiven Ergebnis auch mit der HU-Prüfplakette dokumentiert.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Fristen sind abhängig von der Fahrzeugart und dem Einsatzzweck des Kraftfahrzeugs. Für erstmals in Verkehr kommende privatgenutzte Personenkraftwagen fällt wie bei der HU die erste Prüfung in der Regel nach drei Jahren an. Anschließend ist sie alle zwei Jahre fällig.
    Kürzere Fristen (ein Jahr) gelten z. B. für Personenkraftwagen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden oder für Lastkraftwagen und Nutzfahrzeuge.
    Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Der Abgasuntersuchung ist Bestandteil der HU Prüfung und des damit verbundenen Prüfberichtes. 

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