Bürgerservice

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Linda Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Thorsten Bieck

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 07
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    Frau Celine Döngi

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 09
    Stockwerk: EG
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    Frau Saskia Hess

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    Raum-Nr.: 09
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    Frau Laura Wahl

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 08
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    Leistungsbeschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Info Zwangsumtausch.docx

    Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Der Antrag kann auch bei Ihre Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Welche Gebühren fallen an?

    Anfallende Gebühren entnehmen Sie der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    25,30 €

    Rechtsgrundlage

    Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis


    Formulare

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