Bürgerservice

    / Migration und Integration / Einwanderung / Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Lisa Marie Borsdorf

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Sanela Islamovic

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 04
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    Frau Barbara Lukaszczyk

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
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    Frau Sabine Vogler

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 03
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Nicole Wörns

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    Gebäude: ehemaliges Gesundheitsamt
    Raum-Nr.: 04/05
    Stockwerk: EG
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Sonstige Familienangehörige von Deutschen und in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können in besonderen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Damit können sie nach Deutschland nachziehen und sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Als sonstige Familienangehörige gelten Angehörige, die nicht
    • Kinder,
    • Eheleute oder
    • eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Neuerungen Januar 2016:

    Einrichtung eines Webportals zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nach § 29 AufenthG:

    Nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes ist das angekündigte Webportal

    zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten nun eingerichtet

    und steht im Internet zur Verfügung.

    Es ist abrufbar unter folgendem Link:

    Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten

    Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und

    von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten

    sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden.

    Es enthält eine Funktion zur Stellung der fristwahrenden Anzeige.

    Flyer

     

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • bei Nachzug zu Deutschen zusätzlich: Die Person, der Sie nachziehen, hat die deutsche Staatsangehörigkeit und hält sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • bei Nachzug zu Nicht-Deutschen zusätzlich: Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
      • Niederlassungserlaubnis,
      • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
      • Aufenthaltserlaubnis und
      • ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
    • Es liegt ein besonderer Härtefall vor, z.B. weil die hier lebenden Familienangehörigen aufgrund von Pflegebedürftigkeit auf Ihre Lebenshilfe angewiesen sind.
    Darüber hinaus müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • bei Nachzug zu Deutschen zusätzlich: Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland von der Person, der Sie nachziehen
    • bei Nachzug zu Nicht-Deutschen zusätzlich:
      • Nachweis des Aufenthaltstitels Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds
      • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
    • Nachweis, dass ein besonderer Härtefall vorliegt
    Hinweis: Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro 
    • Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
    • Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
    • Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro
    Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Infos - BAMF -

    Antragsformular

    Arbeitgeberbescheinigung

    Schulbescheinigung 

    Was sollte ich noch wissen?

    Ausländische Staatsangehörige in familiärer Lebensgemeinschaft mit Deutschen erhalten in den meisten Fällen nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis.

    Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die
    • in Deutschland aufgewachsen oder
    • im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
    können ebenfalls unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
    Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:
    • Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
    • Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht.
    Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).

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