Bürgerservice

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Carmen Appelmann-Arm

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 232
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Annette Buschmann

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 221
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Kerstin Lüke

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 202
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Jörg Sasser

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 220
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Uwe Welker

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

    Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

    Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.

    Wegen der Einzelheiten siehe:

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last.

    Rechtsgrundlage

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