Bürgerservice

    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Susanne Faust

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 227
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Janina Klemm

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 226
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Christine Trentzsch

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 226
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie  eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

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