⇑ / Umwelt und Klima / Wasser, Gewässer und Boden / Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ariane Barbarino
Postadresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 230
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Herr Sebastian Ehrhart
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 219
Stockwerk: 2. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Frau Stefanie Heller
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 231/231a
Stockwerk: 2
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz wird die „Bodendenkmalpflege“ als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren
- menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
- tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben
Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.
Nachforschungen der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz.