Bürgerservice

    / Einbürgerung beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Margarete Kaldi

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 017
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
    67292 Kirchheimbolanden Adresse in Google Maps anzeigen
    Details

    Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
    • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
    • Unterhaltsfähigkeit,
    • ausreichende Deutschkenntnisse,
    • staatsbürgerliches Grundwissen,
    • keine Mehrstaatigkeit,
    • nicht bestraft,
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Weitergehende und individuelle Auskünfte erteilt die Einbürgerungsbehörde.

    Eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist sinnvoll, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

    Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Aktuelles:

    Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Neuregelung des "Optionsverfahren" zum 20.12.2014

    Informationen hierzu erhalten Sie hier:

    http://www.einbuergerung.rlp.de/optionspflicht

    Anträge / Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Antragsformular EINBÜRGERUNG

    Einbürgerungstest MUSTERFRAGEBOGEN

    Einbürgerungstest VORBEREITUNG

    Interaktiver Fragenkatalog zum Test LEBEN in DEUTSCHLAND

    Fragen und Antworten zur Einbürgerung

    Fragen und Antworten zur Einbürgerung - Stand 2015

    Interaktiver Musterfragebogen

    Informationen - BAMF -Einbürgerungsantrag gesamt (Stand Juli 2023).pdf

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