Bürgerservice

    / Migration und Integration / Einwanderung / Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Mareike Hubig

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 05
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Sabine Vogler

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 018
    Stockwerk: EG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Rechtsgrundlage

    Bemerkungen

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:

    • Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
    • Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
    • Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
    • Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde

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