Bürgerservice

    / Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Ingrid Bernhard

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Maria Geiger

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Postfach

    Postfach 12 80
    67285 Kirchheimbolanden
    Details

    Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 003
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Dr. Christine Zwerger

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 004
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft die Schlachtung von:

    • Rinder,
    • Schweine,
    • Schafe,
    • Ziegen,
    • Pferde und andere Huftiere,
    • Ggf. Geflügel
    • Ggf. Hasentiere
    • Farmwild.

    Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen außer für Kaninchen und Geflügel ohne körperlichen Auffälligkeiten.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Notschlachtungen sind hievon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Behörde einzubinden.

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

     Widerspruch

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