⇑ / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich
Zuständige Mitarbeiter
Frau Doris Enders
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Andrea Greif
Besucheradresse
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung EisenbergFloor: EG
Hauptstr. 84
67304 Eisenberg

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Frau Ingrid Klag
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Irene Koch
Postadresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Frau Rita Schreiner-Theis
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Gebäude: KreishausRoom Nr.: 0010
Floor: Zulassungsstelle
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
- Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
- Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Änderungen der Anschrift:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
Bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Bei Namensänderung:
- gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung,
- Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Sofort
Rechtsgrundlage
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten