Bürgerservice

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Milena Hahnenberger

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 202
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Kerstin Lüke

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 202
    Stockwerk: 2. OG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Jörg Sasser

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 220
    Stockwerk: 2. OG
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    Frau Lilia Strese

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 229a
    Stockwerk: 2. OG
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    Herr Uwe Welker

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    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 219
    Stockwerk: 2. OG
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.

    Rechtsgrundlage

    Im Bauordnungsrecht entfalten Normen Drittschutz, die dem Schutz von Leib, Leben oder Eigentum dienen. Dies trifft etwa auf Vorschriften über Standsicherheit baulicher Anlagen sowie über Abstandsflächen zu. Auch diejenigen Regelungen zum abwehrenden Brandschutz, die das Übergreifen eines Brandes auf das Nachbargrundstück verhindern sollen, haben nachbarschützenden Charakter.

    Im Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung) ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung Nachbarschutz entfaltet. 

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Landesbauordnung RLP

    Baugesetzbuch

    Baunutzungsverordnung


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