⇑ / Tiere erlauben von gewerbsmäßiger Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel
Zuständige Mitarbeiter
Frau Ingrid Bernhard

Frau Dr. Ute Stauffer-Bescher

Frau Dr. Christine Zwerger

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren, wenn Sie folgende Tätigkeiten gewerblich betreiben möchten:
- Zucht, Haltung oder Handel von Wirbeltieren außer landwirtschaftlicher Nutztiere
- Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs
- Schaustellung von Tieren
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Verkauf (Abgabe gegen Entgelt) nach Deutschland verbringen
- Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter anleiten
Diese Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung halten und zur Schau stellen
- Hunde für Dritte ausbilden, hierfür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
- Wirbeltiere zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen bzw. diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung vermitteln
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen
Hinweis: Die Erlaubnis benötigen Sie nicht für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
- Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG
Welche Gebühren fallen an?
- Verfahrenskosten
- Zustellungsgebühr
- gegebenenfalls: weitere Auslagen
-
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.
Enthalten in folgenden Kategorien
- Abfall und Umweltschutz (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Anmeldepflichten (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Landwirtschaft/Veterinärwesen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (Abfall und Umweltschutz)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Geschäftslagen für Unternehmen)