⇑ / Unterhaltsvorschuss beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Christina Kittelberger
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRoom Nr.: 126
Floor: 1. OG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Postfach
Postfach 12 8067285 Kirchheimbolanden
Details

Frau Christine Meier

Frau Claudia Schröder

Frau Diana Setzer

Frau Christine Weber

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht.
Unterhaltsleistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich seit dem 01.01.2021 folgende monatlichen Beträge:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren = 174 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren = 232 Euro
- für Kinder von 11 bis 17 Jahren = 309 Euro
Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen.
Für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Ertrag zumutbarer Arbeit und Einkommen des Vermögens des Kindes berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kreis- bzw. Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich benötigt werden: Aktuelle Abstammungsurkunde des Kindes, aktuelle Haushaltsbescheinigung (wird vom Einwohnermeldeamt ausgestellt), Bankverbindung, Personalausweis/Aufenthaltserlaubnis
Das notwendige Antragsformular/Merkblatt finden Sie hier:
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen werden ab Antragsmonat, in Ausnahmefällen maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit.