Bürgerservice

    / Windenergie: Eignungsgebiete

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, wurden Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die Landkreise sind Träger der Regionalplanung. Sie nehmen diese Aufgabe durch die Regionalen Planungsgemeinschaften wahr. In den derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalen Entwicklungsplänen werden auch Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die bestehenden Eignungsgebiete werden überprüft und ggf. übernommen.

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
    Ausnahme stellt eine Windfarm dar. Hier erfolgt die Genehmigung durch das Land.

     

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