⇑ / Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zusätzliche Angaben der Kreisverwaltung Donnersbergkreis:
- Antragstellung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird eine Überprüfung vornehmen, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören und ob Sie die Einkommensgrenze sowie die Wohnungsgröße einhalten können. Außerdem wird die für Sie maßgebende Förderquote festgelegt.
- Die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis erteilte Förderbestätigung wird zusammen mit einer Kopie Ihres Darlehensantrages sowie allen weiteren erforderlichen Unterlagen der Investitions- und Strukturbank in Mainz vorgelegt. Diese wird dann den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen.
- siehe hierzu auch https://isb.rlp.de/foerderung/701-702-703.html#tab12062-0
Voraussetzungen
Bei der Einhaltung der nach Haushaltsgrößen gestaffelten Einkommensgrenzen kann eine Förderung mit einem im Zins verbilligten Darlehen gewährt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise über das Einkommen des zu fördernden Haushalts.
Siehe Antragsvordrucke der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Förderantrags ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrages zu entrichten, mind. 250 Euro.
Der Anspruch auf das Bearbeitungsentgelt entsteht mit der Bearbeitung des Darlehensantrages. Das Entgelt wird in der Regel bei Auszahlung der ersten Darlehensrate einbehalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Bei Erwerbsmaßnahmen darf der Kaufvertragsabschluss nicht länger als zwei Monate zurückliegen.
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Bauen und Immobilien (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Bauen und Wohnen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Bauverfahren (Bauen und Immobilien)
- Finanzierung und Förderung (Geschäftslagen für Unternehmen)
- Hausbau und Immobilienerwerb (Bauen und Wohnen)
- Infrastruktur-, Bau- und Wohnförderung (Finanzierung und Förderung)