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Zuständige Mitarbeiter
Frau Franziska Arendt
Besucheradresse
Gebäude: KreishausRaum-Nr.: 006
Stockwerk: UG
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Hat sich nach Erteilung des Jagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Änderung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Teaser
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweis
- Jagdschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- § 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Kurztext
- Jagdschein Änderung
- Der Jagdschein ist für die Jagd in Deutschland erforderlich.
- Änderungen von Name und Wohnsitz müssen eingetragen werden
- wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde geändert
- Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
Urheber
- Anzeige der Leistung im Ursprungsportal Jagdschein Änderung in Rheinland-Pfalz
- Anzeige der Leistung im Ursprungsportal Jagdschein Änderung in Rheinland-Pfalz