Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Cornelia Adam

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0018
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Maximilian Beutel

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 005
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Herr Nick Breitwieser

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0019
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Frau Olga Hanß

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    Besucheradresse

    Gebäude: Kreishaus
    Raum-Nr.: 0018
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Details

    Frau Tamara Schechter

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    Postadresse

    Gebäude: Kreishaus
    Stockwerk: UG
    Uhlandstraße 2
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    Leistungsbeschreibung

    Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP,  Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller  zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
     
    Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:
    • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz, 
    • die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem  guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie 
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes. 
    Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen  für ein oder mehrere Kalenderjahre.
     
    In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.

    Was sollte ich noch wissen?

    Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

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