Abteilungen

    Hier finden Sie alle (Fach-)Abteilungen der Kreisverwaltung. Wählen Sie die von Ihnen gesuchte Abteilung aus und erfahren Sie, wo Sie diese im Kreishaus finden und welche Leistungen von ihr erbracht werden.

    / Schule, Ausbildung und Studium / Schule / Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen/Gymnasium

    Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist für die Aufnahme an eine weiterführende Schule (Gymnasium) grundsätzlich keine Aufnahmeprüfung abzulegen.
    Ausnahme:

    Aufnahme in Klassenstufe 7: Für einen Wechsel von einer Realschule/Realschule plus an ein Gymnasium in Klassenstufe 7 ist dann eine Aufnahmeprüfung erforderlich, sofern von der Realschule/Realschule plus keine entsprechende Empfehlung erteilt wurde. Am Ende einer schulartübergreifenden Orientierungsstufe ist alternativ auch ein Probeunterricht möglich.

    Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe: Es ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich, sofern in der Realschule/Realschule plus/Integrierten Gesamtschule keine Berechtigung erworben wurde.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis

    Für nähere Angaben wenden Sie sich bitte direkt an die gewünschte Schule.

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden für eine evtl. Aufnahmeprüfung nicht erhoben.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Prüfungen finden unmittelbar vor den Sommerferien statt. Die Festlegung der jeweiligen Schule ist zu beachten.

    Rechtsgrundlage

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